Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Beratung und Vermittlung von Grundstückskaufverträgen und grundstücksgleichen Rechten (gem. § 34 c GewO), Beratung und Vermittlung von Mietverträgen für gewerbliche Räume und Wohnräume (gem. § 34 c GewO)