Code: Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (021)
Gegenstand
die Verwaltung, die Vermietung, die Entwicklung und der Verkauf von eigenen Immobilien aller Art. Ausgenommen sind genehmigungspflichtige Tätigkeiten gem. § 34 c) GewO.