Handelsregister B des Amtsgerichts Köln
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Nummer der Firma:
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HRB 112526
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Hani Trans GmbH
b)
Hürth
Geschäftsanschrift:
Vogelsanger Weg 6, 50354 Hürth
c)
Durchführung und Vermittlung von
nationalen und internationalen Speditions-
und Logistikaufträgen, der nationale und
internationale Handel mit Gütern aller Art,
der keiner Genehmigung bedarf,
insbesondere mit landwirtschaftlichen
Produkten, Textilien, Küchengeschirr,
elektrischen Geräten und Maschinen, sowie
der Erwerb, Verkauf und die Verwaltung
von eigenen Immobilien und die Erichtung
von Immobilien, soweit hierfür eine
Genehmigung nicht erforderlich ist.
150.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Nach Wohnortwechsel weiterhin bestellt als
Geschäftsführer:
Ghorbani, Ghorban, Hürth, *XX.XX.1976
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 07.03.2017
Die Gesellschafterversammlung vom 28.09.2022 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und
mit ihr die Sitzverlegung von Pirmasens (bisher Amtsgericht
Zweibrücken HRB 31671) nach Hürth beschlossen.
a)
04.11.2022
Keusch
b)
Tag der ersten
Eintragung:
04.05.2017
Abruf vom 12.03.2024