Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Gegenstand
Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG). Gegenstand sind ferner PEO-Dienstleistungen, d.h. Personalverwaltungsdienste, Verwaltungsaufgaben im Zusammenhang mit der Beschäftigung, z.B. Verarbeitung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Outsourcing von Gehaltsabrechnungen, Beratungsdienstleistungen für Personalmanagement sowie Wartung und Verkauf von auf Personalmanagement ausgerichteten Informationssystemen an Firmenkunden.