Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
a) der Betrieb einer Digitalagentur sowie die Erbringung von Service- und Beratungsdienstleistungen - insbesondere die Konzeption, Entwicklung und Gestaltung von digitalen Produkten einschließlich Planung, Gestaltung und Durchführung von Marketing Maßnahmen aller Art, b) die Erbringung von Beratungsleistungen im Online- und Marketingbereich sowie sonstiger Servicedienstleistungen (kaufmännisch, technisch) sowie alle damit zusammenhängenden Geschäfte.