Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Tätigkeiten in der Gesundheitsbranche, insbesondere die Erbringung von Heilpraktikerleistungen und Physiotherapieleistungen jeglicher Art. Tätigkeiten, die einer ärztlichen Approbation bzw. Erlaubnis bedürfen, sind nicht Gegenstand des Unternehmens