Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugendhilfe, die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, die Förderung von bürgerschaftlichem Engagement sowie Förderung der Hilfe für Behinderte (gemäß AO §52 & §53). (2) Der Gegenstand und Zweck der Gesellschaft werden insbesondere durch folgende Tätigkeiten verwirklicht: a) Angebote der Jugendarbeit gemäß §11 SGB VIII, insbesondere außerschulische Bildungsmaßnahmen und erlebnigspädagogische Angebote b) Angebote zur Hilfe zur Erziehung gemäß §27 SGB VIII c) Gründung, Betreuung und Betreiben von Einrichtungen der Jugendhilfe nach §33 und §34 SGB VIII d) Angebote zur Eingliederungshilfe gemäß §35a SGB VIII e) Pädagogische Begleitung von Projekten zur Förderung bürgeschaftlichen Engagements. (3) Die Gesellschaft darf alle sonstigen Geschäfte betreiben, die der Erreichung und Förderung des Hauptzweckes der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar dienlich sind. Sie darf hierzu im Rahmen des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung weitere Zweckbetriebe und wirtschaftliche Geschäftsbetriebe gründen, betreiben oder sich daran beteiligen. Sie kann andere wegen Gemeinnützigkeit oder Mildtätigkeit steuerbegünstigte Organisationen, die denselben Hauptzweck verfolgen, unterstützen.