| Gegenstand | die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere Erwerb, Halten, Vermieten und Vermitteln von Ferienwohnungen, Monteurzimmern, Hotels, Pensionen, kurz gesagt sämtliche Arten der Beherbergungsbranche, Vermieten, Verpachten, Entwickeln, Teilen, Aufwerten, Sanieren, Neubauen, Verwalten und Veräußern von bebautem und nicht bebautem Grundbesitz, soweit es hierfür von Rechts wegen keiner gesonderten Erlaubnis bedarf. |