Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Gegenstand
der An- und Verkauf von Immobilien und sonstigen Vermögensanlagegegenständen, das schlüsselfertige Bauen auf eigene oder fremde Rechnung, die Durchführung von Bauträgermaßnahmen sowie alle weiteren Tätigkeiten nach § 34 c Abs. 1 Ziffer 1, 3a und 3b Gewerbeordnung, jedoch nicht Abschluss und Vermittlung von Darlehen.