| Gegenstand | a) die Förderung der Jugend- und Altenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO); b) die Förderung von Kunst und Kultur (§ 52 Abs. 2 Nr. 5 AO); c) die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlichder Studentenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO); d) die Förderung der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten; Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer; Förderung des Suchdienstes für Vermisste, Förderung der Hilfe für Menschen, die auf Grund ihrer geschlechtlichen Identität oder ihrer geschlechtlichen Orientierung diskriminiert werden (§ 52 Abs. 2 Nr. 10 AO); e) die Förderung internationaler Gesinnung, derToleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens (§ 52 Abs. 2 Nr. 13AO); 2. Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht, insbesondere durch den Aufbau von Gesundheits- und Bildungszentren, den Betrieb von "Interkulturellen Zentren" im In und Ausland, das Einsammeln von Sach- und Geldspenden für solche Einrichtungen und das Versenden von diesen im internationalen Bereich mit Schwerpunkt für Afrika, die Entrümplung von Wohnungen und Häusern, Abriss- und Aufbauarbeiten, Trockenbau, den Großhandel mit Lebensrnitteln, Elektronikgeräten u.a. Wirtschaftsgütern im In- und Ausland sowie Realisierung von regelmäßigen Bildungsangeboten wie z.B. einer Schüler- und Hausaufgabenhilfe. |