| Gegenstand | ist die Förderung von a. Kinder- und Jugendhilfe b. Erziehung, Volks- und Berufsbildung c. Der Wissenschaft und Forschung d. Der Kriminalprävention im Sinne von § 52 der Abgabenordnung. Dieser Zweck wird verwirklicht durch a. Durchführung von Workshops, Schulungen und Lehrveranstaltungen für unterschiedliche Zielgruppen, um so dazu beizutragen, Kinder, Jugendliche und Erwachsene im Umgang mit Medien, insbesondere digitalen Medien, zu fördern, b. Entwicklung und Herausgabe von Handlungsempfehlungen für Kinder, Jugendliche, Eltern, erziehende und betreuende Personen, Unternehmen, Vereine und soziale Eintrichtungen, c. Durchführung von Projekten im Bereich der Medienkompetenz und angrenzenden Themenbereichen (z.B. Demokratieförderung, psychologische Handlungskompetenz, Digitalisierung) d. Ausbildung von Personen zur Vermittlung von Wissen in Bezug auf Medienkompetenz und angrenzenden Themenbereichen e. Unterstützung sozialer Einrichtungen oder anderer gemeinnütziger Unternehmen in Form von Geld- oder Sachspenden oder Personalressourcen f. Entwicklung von Werkzeugen zur Vermittlung von Medienkompetenz (z.B. Spiele, Literatur) g. Durchführung von Forschungsprojekten, die die Bedeutung des Schutzes von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen untersuchen und stärken. |