Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Gegenstand
das Betreiben von Gastronomiebetrieben sowie Vermarktung und Verkauf von Markenlizenzen und Franchiseverträgen und die Betreuung von Franchisenehmern.