Code: Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (021)
Gegenstand
der Groß- und Einzelhandel und Vermittlungsgeschäfte mit Waren aller Art, insbesondere der für den Lebensmitteleinzelhandel typischen Sortimente, der Betrieb von Verkaufsstätten für den Lebensmitteleinzelhandel, die Einfuhr, die Be- und Verarbeitung von Waren sowie die Durchführung von Verkaufs- und Werbemaßnahmen.