Jeder Liquidator vertritt einzeln. Jeder Liquidator ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Gegenstand
ist die Eröffnung und Betrieb von Testzentren, der Handels mit Hygieneartikeln und die Erbringung von medizinischen Dienstleistungen, soweit für diese keine besondere Erlaubnis erforderlich ist.