| Gegenstand | Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Körperschaft ist nach § 52 AO, 2 Nr. 1 die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, insbesondere die Versorgung mit Medikamenten und Nahrungsmitteln in Krisengebieten. Nr. 7 Förderung im Bereich Bildung, Aufbau von Mädchen- und Jungenschulen, sowie von Universitäten und der Aufbau der Infrastruktur im betroffenen Land. Nr. 10 Förderung der Hilfe für Flüchtlinge, Vertriebene Kriegsopfer und Zivilgeschädigte in Krisenländern. Nr. 15 Förderung, Finanzierung und organisatorische Hilfe beim Aufbau von Infrastruktur (Unterkünfte für Flüchtlinge, Wohnungen, Schulen, Krankenhäuser und Krankenstationen, Aufbau von Trinkwasserversorgung) Nr. 21 Förderung des Sports und Bau von Sportplätzen. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch zur Verfügung stellen von finanziellen Mitteln für Bedürftige in Krisenländer, Güter des täglichen Lebens (Lebensmittel, Hygieneartikel, Kleidung etc.). Durch finanzielle und Organisatorische Hilfe beim Bau von Unterkünften für Flüchtlinge, Bau von Wohnungen, Schulen, Aufbau von Universitäten und den Bau und Ausbau von Sportplätzen. Aufbau und Ausbau der Strom - und Wasserversorgung. Hilfspersonen im betroffenen Land nehmen die Spenden entgegen und verteilen sie an Hilfsbedürftige. Sie unterstützen und organisieren auch den Bau von Unterkünften und haben sicherzustellen, dass die Spenden bei den Hilfsbedürftigen, und nur dort, ankommen. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. |