| Gegenstand | (1) Gegenstand der Zweigniederlassung ist die Beschaffung, einschließlich Einfuhr, Herstellung, der Vertrieb und Handel von und mit Autoantennen für Rundfunk, GPS, Telefon, DSRC, ETC, TV und verwandten Produkten. (2) Ferner umfasst der Gegenstand der Zweigniederlassung die Marktforschung, Vermarktung, Verkaufstätigkeiten und Forschung bezüglich Technologien der Kunden, sowie die Vornahme vertraglicher Dienstleistungen bezüglich der vorstehend genannten Tätigkeiten. (3) Weiterhin wird die Erhebung von technischen Informationen und die Entwicklung von Technologien in Bezug auf die vorstehend genannten Tätigkeiten sowie die Zurverfügungstellung von technischen Anleitungen, der Erwerb und die Zurverfügungstellung von Erfindungen, Ideen, Designs, Know-how und technischer Informationen in Bezug auf die vorstehenden genannten Tätigkeiten umfasst. |