Code: Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten. (073)
Gegenstand
die Errichtung und der Betrieb von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) i.S.d. § 95 Abs. 1 SGB V zur Sicherstellung der privat- und vertragsärztlichen Versorgung durch eine fachübergreifende ambulante Versorgung der Patienten. Das MVZ nimmt bei Bedarf an vertragsgesteuerten Versorgungsformen gem. § 73b, 73c, 104a ff. SBG V und an Modellvorhaben teil.