Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Gegenstand des Unternehmens sind die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften bzw. Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit § 43a Abs. 2 WPO sowie § 33 in Verbindung mit § 57 Abs. 3 StBerG, insbesondere 1. betriebswirtschaftliche Prüfungen von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen, 2. die Erstellung von Bewertungsgutachten und 3. die Beratung und Vertretung in Steuersachen sowie Hilfeleistung bei der Erfüllung steuerlicher Pflichten. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen.