Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Zusammen mit einem weiteren Prokuristen ist er/sie auch zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken befugt:
Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Zusammen mit einem weiteren Prokuristen ist er/sie auch zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken befugt:
Gegenstand
der Erwerb, die Sanierung, die Veräußerung, die Verwaltung und die Projektentwicklung von Immobilien.