| Gegenstand | (1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. (2) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Umweltschutzes, der Bildung und der Völkerverständigung sowie die Förderung der Entwicklungshilfe. (3) Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Förderung von Projekten zur Minderung von Treibhausgasemissionen in Entwicklungsländern, etwa durch Solarenergie-, Windkraftenergie-, Wasserkraft-, Biomasse- und Energiesparprojekte, die gleichzeitig der Entwicklung in diesen Ländern dienen (wie z.B. Ausbildung und Schaffung von Arbeitsplätzen für lokale Mitarbeiter vor Ort, Investitionen in die Infrastruktur etc.), sowie durch die Förderung der Bildung und Bewusstseinsbildung in Bezug auf den Gesellschaftszweck, insbesondere durch Öffentlichkeitsarbeit wie z.B. Seminare, Workshops, Kampagnen, Internetauftritt etc. Darüber hinaus wird in Deutschland Aufforstung betrieben und unterstützt, und werden Aufforstungsprojekte im Ausland finanziell unterstützt, die gleichzeitig einen Erhalt der Biodiversität gewährleisten. Zu guter Letzt werden auch humanitäre Projekte unterstützt, wie z.B. die Förderung von Wasserbrunnen oder das Spenden von Kochherden in Entwicklungsländern, die für die Menschen vor Ort nicht nur gesundheitsfördernd sind, sondern auch finanziell unterstützen (bspw. Zeitersparnis für die Sammlung von Brennholz etc.). (4) Die Gesellschaft ist berechtigt, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und der Bestimmungen dieses Gesellschaftsvertrages alle Geschäfte und Rechtshandlungen vorzunehmen, die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks dienlich sind oder das Unternehmen zu fördern geeignet erscheinen, insbesondere sich unmittelbar und mittelbar an anderen Unternehmen zu beteiligen, die ebenfalls ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke verfolgen. Sie kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten. |