Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. (064)
Gegenstand
der Erwerb, das Halten und Verwalten von eigenem Vermögen, insbesondere auch von Immobilienvermögen, sowie die Beteiligung an Unternehmen. Die Gesellschaft ist zu diesem Zwecke berechtigt, Immobilien zu erwerben, zu halten, zu verwalten (im Besonderen Vermietung und Verpachtung) und zu veräußern und Fremdkapital aufzunehmen oder Darlehen an verbundene Unternehmen zu vergeben, soweit dies nicht unter die Genehmigungspflicht des KWG fällt.