Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer, die jeweils die Gesellschaft allein vertreten. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Der Geschäftsführer bzw. die Geschäftsführer sind befugt, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Betreiben von Immobiliengeschäften und damit zusammenhängender Geschäfte jedweder Art, insbesondere die Bewirtschaftung, die Vermietung, der Neu- und Umbau, der Erwerb und der Verkauf von Immobilien sowie das Erbringen von sonstigen Dienstleistungen im Zusammenhang mit Immobilien, ausgenehmen Tätigkeiten, die der Genehmigung nach § 34 c GewO bedürfen