Die Geschäftsführung, die aus zwei oder mehreren Geschäftsführern besteht, vertritt die Gesellschaft. Darüber hinaus steht die Vertretungsbefugnis jedem Geschäftsführer einzeln zu. Die Vertretung der Gesellschaft erfolgt durch zwei Geschäftsführer gemeinsam bei Erwerb und Veräußerung von Vermögenswerten der Gesellschaft ab einem Betrag von einhunderttausend Euro (100.000,00 EUR). Die Geschäftsführung ist nicht befugt zur Vornahme von Rechtsgeschäften, die der Gesellschaft besondere Verpflichtungen mit der Übernahme von Anteilen auferlegen, und Rechtsgeschäften zur Einlage auf Anteile anders als Geld.
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis Rechtsgeschäfte im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen.
Gegenstand
Führung eines Bankgeschäfts / Bereitstellung von Bankdienstleistungen für Verbraucher, inkl. Girokonto, Sparkonto, Zahlungsverkehr.