a) die Durchführung von Aktivitäten in Bezug auf Versicherungsverträge, darunter das Machen von Versicherungsofferten, die Behandlung von Claims und das Führen der Verwaltung, alles im weitestens Sinne; b) das Stellen von Garantien, das Stellen von Sicherheiten, die Garantie von Leistungen oder eine anderweitige Haftungsübernahme, gesamtschuldnerisch oder anderweitig, für Gruppengesellschaften, die als Versicherung operien; und c) die Ausführung von all dem, was mit dem Obengenannten im weitesten Sinne zusammenhängt oder dazu förderlich sein kann. d) Die deutsche Zweigniederlassung vermittelt ausschließlich Versicherungen anderer Versicherer.