Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. (064)
Gegenstand
die Übernahme von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie die Geschäftsführung für andere Unternehmen unter Übernahme der unbeschränkten Haftung. Gegenstand des Unternehmens ist weiterhin das Halten und die Verwaltung von eigenem Vermögen. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, sich an ihnen beteiligen und ihre Geschäfte führen.