Handelsregister B des Amtsgerichts Köln
Abdruck
Nummer der Firma:
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HRB 103995
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
SMARTY Cologne Uptown GmbH
b)
Köln
Geschäftsanschrift:
Siegburger Straße 57, 50679 Köln
c)
die Verwaltung und der Betrieb von
Beherbergungsstätten aller Art inklusive
Interimsmanagement.
25.000,00 EUR a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Reumkens, Sven, Köln, *XX.XX.1977
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 19.11.2020
a)
11.12.2020
Keusch
2
b)
Änderung zur
Geschäftsanschrift:
Kranhaus 1, Im Zollhafen 18, 50678 Köln
a)
16.05.2025
Teichmann
3
b)
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und
Übernahmevertrages vom 11.02.2026 sowie der
Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung
und der Gesellschafterversammlung der SMARTY Zeitwohnen
GmbH vom selben Tag Teile des Vermögens (nämlich den
Unternehmensteil „Hotelbetrieb, inklusive Pacht- und
Vertragsmanagementkomplex Hohenzollernring 84 und 86,
Köln") der SMARTY Zeitwohnen GmbH mit Sitz in Köln
(Amtsgericht Köln, HRB 89056) als Gesamtheit im Wege der
Umwandlung durch Abspaltung übernommen.
a)
20.02.2026
Dr. Deyda
b)
Fall 4
Abruf vom 13.04.2026