Ist nur ein Director bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Directoren bestellt, vertreten zwei Direktoren die Gesellschaft gemeinsam.
Gegenstand
sind Pharmazeutische Informationssysteme (Entwicklung und Vergabe von Nutzungslizenzen) und der Betrieb von Webportalen, sowie die Erbringung von Internet-Dienstleistungen, soweit sie nicht genehmigungsbedürftig sind.