Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit § 43 a Abs. 2 WPO, insbesondere 1. betriebswirtschaftliche Prüfungen von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen durchzuführen und 2. in wirtschaftlichen Angelegenheiten zu beraten, insbesondere im Bereich des Rechnungswesens und der Buchführung, der Rechnungslegung und Bilanzierung sowie der Konzernrechnungslegung und alle damit zusammenhängenden geschäftlichen Aktivitäten zu erbringen. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen.