| Gegenstand | Erwerb, Entwicklung, Verwaltung und Veräußerung eigenen Vermögens, insbesondere Erwerb und Verkauf, Errichtung, Baureifmachung und Bebauung, Entwicklung, Modernisierung, Revitalisierung, Betrieb, Vermietung und Verpachtung, Verwertung und sonstige wirtschaftliche Vermarktung von Immobilien (insbes. Industrie- und Logistikimmobilien), Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten im In- und Ausland; Gründung, Erwerb, Verwaltung und Veräußerung von Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen im In- und Ausland, insbesondere von Grundstücks- Objekt -und Projektgesellschaften. Ausgenommen sind Geschäfte, die eine Genehmigung nach § 34c Gewerbeordnung erfordern. |