| Gegenstand | a) Tätigkeit als Agent für die Caleen Financial Services B.V., so wie MoneyGram in Deutschland (Agent im Sinne von § 1 Abs. 7 ZAG); b) Marketing und Förderung des Zahlungsdienstleistungsgeschäfts gemäß des § 1 Abs. 2 Nr. 6 ZAG der Caleen Financial Services B.V., so wie MoneyGram in Deutschand; c) Suche nach neuen Agenten, welche das Zahlungsdienstleistungsgeschäft gemäß des § 1 Abs. 2 Nr. 6 ZAG der Caleen Financial Services B.V., so wie MoneyGram zukünftig anbieten; d) Schulung solcher Agenten in Bezug auf das Zahlungsdienstleistungsgeschäft gemäß des § 1 Abs. 2 Nr. 6 ZAG der Caleen Financial Services B. V., so wie MoneyGram; e) Unterstützung der Agenten beim Installieren der Software in Ihren Geschäftsräumen und beim Betrieb des Zahlungsdienstleistungsgeschäfts gemäß des § 1 Abs. 2 Nr. 6 ZAG der Caleen Financial Services B.V., so wie MoneyGram; f) Verkauf und Vermittlung von Produkten anderer Verkäufer/ Dienstleister, die im Zusammenhang mit dem Geschäftszweck nach Ziffer a) bis f) stehen; g) die Beratung von Unternehmen, insbesondere als Unternehmensberater, Marketingberater, Personalberater, Public-Relations-Berater, Merger- und Akquisitionsberater; h) Inhouse Beratung und Consulting; i) Organisation von Seminaren und Konferenzen, Schulungen sowie die Vermittlung von derartigen oder ähnlichen Dienstleistungen; j) Beteiligung an gleichartigen Unternehmungen sowie die Geschäftsführung, Vertretung und Verwaltung solcher Unternehmungen. |