Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
der Vertriebsaufbau zur Vermarktung von Finanzmarkt-Produkten und -Dienstleistungen gem. der Bereichsausnahme d. § 2 VI Satz 1 Nr. 8 KWG. Es werden keine Tätigkeiten ausgeübt, die einer Erlaubnis gem. KWG der BaFin bedürfen.