Handelsregister B des Amtsgerichts Köln
Abdruck
Nummer der Firma:
Seite 1 von 1
HRB 101338
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
A-M-A Bau GmbH
b)
Köln
Geschäftsanschrift:
Manstedter Weg 31, 50933 Köln
c)
Mauer-, Stahl- und Betonbau.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Hrnjic, Adnan, Köln, *XX.XX.1986
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 23.10.2019
a)
09.04.2020
Engeland
2
b)
Leverkusen
Änderung zur
Geschäftsanschrift:
Overfelsweg 34, 51371 Leverkusen
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 23.04.2021 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 2 und mit ihr
die Sitzverlegung nach Leverkusen beschlossen.
a)
04.05.2021
Rottländer
3
b)
Köln
Änderung zur
Geschäftsanschrift:
Stolberger Straße 380 B, 50933 Köln
Einzelprokura:
Fähler, Jennifer, Köln, *XX.XX.1992
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 27.02.2023 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Satz 2 und mit ihr
die Sitzverlegung nach Köln beschlossen.
a)
07.03.2023
Rottländer
4
b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Köln (70a IN 208/23) vom
24.10.2023 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und
zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur
mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind.
a)
26.10.2023
Heuser
5
b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Köln (70a IN 208/23) vom
21.11.2023 ist die vorläufige Insolvenzverwaltung und das
allgemeine Verfügungsverbot aufgehoben.
a)
28.11.2023
Kahl
Abruf vom 06.03.2024