Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch jeden Geschäftsführer einzeln vertreten. Die Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Gegenstand
Unternehmenscoaching, Beatungsdienstleistungen und die Organisation und Umsetzung von Veranstaltungen im Zusammenhang mit Gamification und Design-Thinking, der Vertrieb von Produkten in diesem Zusammenhang sowie alle mit dem vorgenannten zusammenhängende und den Gesellschaftszweck fördernde Geschäfte.