Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
der Verkauf und die Reparatur von Handys, Tablets, Laptops, Handyzubehör und sonstigen kleinen Elektrogeräten (z. B. Powerbanks, internationalen Steckadaptern, Lautsprechern), der Verkauf von Simkarten und Guthabenaufladekarten, der An- und Verkauf von gebrauchten Handys und Laptops, sowie die Vermittlung von Handyverträgen.