| Gegenstand | 1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts ,,Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, der Volks- und Berufsausbildung, des bürgerschaftlichen Engagements und die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens im Sinne von § 52 Abs. 2 der Abgabenordung. 3. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Durchführung von Maßnahmen (Schulungen, Vorträge, Diskussionen, Tagungen, Workshops etc.), die die Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger an der politischen Willensbildung ermöglichen und damit die Stärkung der Demokratie in ihrer Vielfältigkeit unterstützen. Ebenso sollen die Mitarbeitenden in Organisationen bei der Wahrnehmung der gesetzlichen Mitbestimmungsrechte unterstützt werden, insbesondere um die Herausforderungen des digitalen Wandels zu gestalten. Der Satzungszweck wird auch verwirklicht durch a) die Förderung der Kooperation und Vernetzung zwischen Organisationen und Einrichtungen, die ebenfalls diese Zwecke verfolgen (z.B. Bürgerstiftungen), b) die Förderung des Meinungsaustausches und der Meinungsbildung durch geeignete Maßnahmen (öffentliche Veranstaltungen, Publikationen, etc.) mit dem Ziel, den Satzungszweck in der Bevölkerung zu verankern, c) die Förderung guter Praxis bürgerschaftlichen Engagements durch Umsetzung modellhafter Maßnahmen und Bereitstellung dieser Konzepte, d) die Schaffung und Unterstützung lokaler Projekte, die dem Satzungszweck dienen, e) die Fortbildung von Angehörigen von Mitbestimmungsgremien. |