Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Für Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft und der H. Henseler GmbH & Co. KG sind die Geschäftsführer befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
die Verwaltung von eigenem Vermögen und die Beteiligung an anderen Unternehmungen, insbesondere die Beteiligung als Komplementärin an der Kommanditgesellschaft in Firma H. Henseler GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Köln.