Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder gemeinschaftlich durch einen Geschäftsführer und einen Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann den Geschäftsführern Alleinvertretungsbefugnis und/oder Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die Fertigung, der Vertrieb und die Entwicklung nicht genehmigungspflichtiger medizinischer, Rehabilitations- und therapeutischer Güter; die Beratung in den Bereichen Marketing, Vertrieb, Entwicklung und Design; die Oberflächenbeschichtung jeglicher Art; sowie sämtliche artverwandte Geschäfte aller Art.