Die Gesellschaft wird durch die Geschäftsführung vertreten. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt dieser die Gesellschaft alleine. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich vertreten oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen. Abweichend hiervon kann die Gesellschafterversammlung bestimmen, dass ein oder mehrere Geschäftsführer alleinvertretungsberechtigt sind. Die Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Das Betreiben der Draisinenbahn auf der stillgelegten Bahnstrecke zwischen Kleve - Kranenburg - Groesbeek. Hierzu zählt der technische Betrieb (Handbetrieb), die kaufmännische Verwaltung des Geschäftsbetriebes und die touristische Vermarktung der Draisinenbahn. Die Gesellschaft verfolgt den Zweck, weitere touristische Infrastrukturmaßnahmen, insbesondere entlang der stillgelegten Bahnstrecke zwischen Kleve - Kranenburg - Groesbeek, im Sinne der Fremdenverkehrsförderung zu schaffen, z.B. durch die Anlegung eines Radweges.