Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Sind mehrere Geschäftsführer vorhanden, wird die Gesellschaft jeweils von zwei Geschäftsführern gemeinsam oder von einem Geschäftsführer und einem Prokuristen vertreten. Auch wenn mehrere Geschäftsführer vorhanden sind, kann einem oder mehreren Geschäftsführern das Recht der Alleinvertretung verliehen werden. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, vertritt dieser die Gesellschaft allein. Die Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens, die Beteiligung an anderen Unternehmen sowie die Übernahme der Stellung als persönlich haftende Gesellschafterin in der noch zu gründenden Gesellschaft unter der Firma Nerbenta-Liddok GmbH & Co. KG.