Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.Die Gesellschafter können bestimmen, dass einzelne, mehrere oder alle Geschäftsführer die Gesellschaft einzeln vertreten können. Sie sind auch berechtigt, einzelne, mehrere oder alle Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB zu befreien.