Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Die Gesellschafterversammlung kann auch bei Vorhandensein mehrerer Geschäftsführer einzelnen oder allen von ihnen Alleinvertretungsbefugnis erteilen. Sie kann den/die Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien. Der Geschäftsführer Joachim Raadts ist stets von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere als Komplementärin bei der Dr. Josef Raadts Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG in Rees.