| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer (Geschäftsführung). Ist nur ein Geschäftsführer zur Vertretung vorhanden, so ist er alleinvertretungsberechtigt; sind mehrere Geschäftsführer zur Vertretung vorhanden, so wird die Gesellschaft jeweils von zwei Geschäftsführern gemeinsam oder von einem Geschäftsführer und einem Prokuristen vertreten. In diesem Fall kann die Gesellschafterversammlung durch Beschluss Geschäftsführern die Befugnis zur Einzelvertretung erteilen. Die Geschäftsführer können durch Gesellschafterbeschluss für Rechtsgeschäfte mit anderen gemeinnützigen Organisationen von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit und/oder für ein einzelnes Rechtsgeschäft von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Die Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB wurde erteilt für Rechtsgeschäfte mit: Lebenshilfe Werkstätten Unterer Niederrhein GmbH, Groiner Allee 10, 46459 Rees (HRB 8897 AG Kleve), Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung -Unterer Niederrhein- e.V., Wesel, Groiner Allee 10, 46459 Rees (VR 263 AG Wesel), Paul-und-Maria-Sauret-Stiftung der Lebenshilfe Unterer Niederrhein e.V., Groiner Allee 10, 46459 Rees, (15.02.01-St. 702 Bezirksregierung Düsseldorf). |