Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so hat dieser Einzelvertretungsbefugnis. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt worden, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Bei Vorhandensein von mehreren Geschäftsführern kann durch Gesellschafterbeschluss einem einzelnen oder mehreren die Befugnis zur Einzelvertretung erteilt werden.Die Geschäftsführer können durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Der Handel mit Bananen, Obst und Gemüse sowie ähnlicher Produkte, deren Verarbeitung, Lagerung und Vertrieb sowie damit zusammenhängende Dienstleistungen.