Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Die Gesellschafter können durch Beschluss bestimmten Geschäftsführern die Befugnis erteilen, die Gesellschaft stets allein zu vertreten und bestimmte Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien.