Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Die Gesellschafter können durch Beschluss bestimmten Geschäftsführern die Befugnis einräumen, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten und bestimmte Geschäftsführer und Liquidatoren von den Beschränkungen aus § 181 BGB befreien.
Der Kauf und Verkauf, der Im- und Export von sowie der Großhandel mit Textilien aller Art, die Handelsvertretung bezüglich dieser Produkte und alle mit den vorgenannten Tätigkeiten zusammenhängenden Geschäfte