Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Die Gesellschaft wird durch einen Geschäftsführer allein vertreten, wenn er alleiniger Geschäftsführer ist oder wenn die Gesellschafter ihn zur Einzelvertretung ermächtigt haben. Im Übrigen wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinschaftlich mit einem Prokuristen vertreten. Der/die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Die Übernahme von Lehraufgaben an Akademien und ähnlichen Bildungsträgern sowie die Erbringung unternehmensnaher Dienstleistungen wie der Erstellung von Webseiten oder die Übernahme von Buchungen laufender Geschäftsvorfälle