Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Die Gesellschafter können durch Beschluss bestimmten Geschäftsführern die Befugnis einräumen, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten, und bestimmte Geschäftsführer und Liquidatoren von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die Betreibung von Investment in Immobilien und Bauprojekten, der Erwerb und die Verwaltung von Immobilien sowie deren Verkauf und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte