Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Die Gesellschafterversammlung kann, auch wenn mehrere Geschäftsführer bestellt sind, einem, mehreren oder allen Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilen. Die Gesellschafterversammlung kann einen, mehrere oder alle Geschäftsführer ganz oder teilweise von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien. Die Geschäftsführer sind für alle Geschäfte mit der Metallwarenfabrik Moll GmbH & Co. KG von den beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen und fremden Vermögens, soweit diese Tätigkeit nicht der staatlichen oder sonstigen behördlichen Genehmigung bedarf, die Beteiligung an anderen Unternehmen sowie die Übernahme deren persönlichen Haftung, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin der Metallwarenfabrik Moll GmbH & Co.KG, deren Gegenstand der Betrieb einer Matallwarenfabrik, insbesondere die Herstellung und der Vertrieb von Sportehrenpreisen, Pokalen und Grabschmuck ist.