Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Wird ein Prokurist bestellt, so vertritt dieser gemeinsam mit einem Geschäftsführer. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten.
Die Armen- und Altenfürsorge durch den Betrieb von Einrichtungen der Altenhilfe sowie Ausbildungs- und Nebeneinrichtungen, insbesondere von stationären Pflegeeinrichtungen und Möglichkeiten zu selbständigen Altenwohnungen mit Betreuungsangeboten sowie der ambulanten Altenhilfe. Die Leistungen der Gesellschaft müssen mindestens zu 2/3 dem in § 53 der Abgabenordnung genannten Personenkreis, nämlich finanziell Minderbemittelten oder Personen, die infolge ihres geistigen, seelischen oder körperlichen Zustandes auf Hilfe anderer angewiesen sind, zugute kommen