Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einzelnen oder allen Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Die Beteiligung an anderen Unternehmen, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der Beyerinck GmbH & Co. Grundstücksverwaltungs-KG mit dem Sitz in Kleve, sowie die Übernahme von persönlicher Haftung, die Verwaltung und Vermietung von Grundstücken, Sacheinlagen und Rechten, alle sonstigen mit dem vorerwähnten Geschäftszweck in Zusammenhang stehenden Geschäfte. Die Gesellschaft ist insbesondere berufen, die Geschäfte der vorbezeichneten Kommanditgesellschaft zu führen und letztere zu vertreten, und zwar ohne das Recht und die Pflicht zur Leistung einer Einlage in die Kommanditgesellschaft. Ferner hat die Gesellschaft die Beteiligung an anderen Unternehmen mit einem verwandten Unternehmenszweck sowie deren Geschäftsführung unter Übernahme der unbeschränkten Haftung zum Gegenstand.